In unserer maritim gestalteten,
mitten in Halstenbek gelegenen
Praxis benötigen wir weitere
zupackende Hände, um unsere
Patienten weiterhin gut versorgen
zu können. Auch ein/e
Berufsanfänger/in ist willkommen.
Eine sorgfältige Einarbeitung ist
selbstverständlich.
Zur Zeit könnte ich zusätzlich
eine 2-Zimmer Whg vermitteln. Die
Whg hat einen Balkon, liegt sehr
ruhig und nahe der S-Bahn.
Wir sind ein Team von sechs
Mitarbeiter/innen mit
Unterstützung durch zwei
Rezeptionskräfte, di...
mitten in Halstenbek gelegenen
Praxis benötigen wir weitere
zupackende Hände, um unsere
Patienten weiterhin gut versorgen
zu können. Auch ein/e
Berufsanfänger/in ist willkommen.
Eine sorgfältige Einarbeitung ist
selbstverständlich.
Zur Zeit könnte ich zusätzlich
eine 2-Zimmer Whg vermitteln. Die
Whg hat einen Balkon, liegt sehr
ruhig und nahe der S-Bahn.
Wir sind ein Team von sechs
Mitarbeiter/innen mit
Unterstützung durch zwei
Rezeptionskräfte, di...
soweit ich mitbekommen habe, muss ich auf der Rückseite bei Leistungserbringer wo jede Zeile zu unterschreiben wäre, nicht ausfüllen, es reicht lediglich unten im Kästchen wo Stempel kommt? Korrekt?
2. muss ich auf der Rückseite die Codierungen aufschreiben (KG wäre 20501 oder HL 2106) oder muss ich es nicht?
3. Wenn ich eine Verordnung zweiseitig habe und die Rückseite verloren geht, kann ich Blanko Unterschriftenliste nutzen?
Oder muss zwingend "original" wieder her?
4. IK Leistungsnummer nur vorne, nur hinten oder beide?
5. Wenn auf 2 Rezepte die gleiche ICD-Code ist und von 2 verschiedenen Ärtzen ausgestellt wurde, muss das 1 Rezept vom 1 Arzt zuerst beendet werden und dann kann mit dem Rezept vom anderen Arzt fortgesetzt werden? Dachte 2 Ärzte dann ist das egal, aber Kollegin hat da 1 Rezept abgesetzt bekommen.
Vielen Dank für eure Antworten vorab.
Guten Wochenstart...Mfg
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LukiLulu schrieb:
Hallo,
soweit ich mitbekommen habe, muss ich auf der Rückseite bei Leistungserbringer wo jede Zeile zu unterschreiben wäre, nicht ausfüllen, es reicht lediglich unten im Kästchen wo Stempel kommt? Korrekt?
2. muss ich auf der Rückseite die Codierungen aufschreiben (KG wäre 20501 oder HL 2106) oder muss ich es nicht?
3. Wenn ich eine Verordnung zweiseitig habe und die Rückseite verloren geht, kann ich Blanko Unterschriftenliste nutzen?
Oder muss zwingend "original" wieder her?
4. IK Leistungsnummer nur vorne, nur hinten oder beide?
5. Wenn auf 2 Rezepte die gleiche ICD-Code ist und von 2 verschiedenen Ärtzen ausgestellt wurde, muss das 1 Rezept vom 1 Arzt zuerst beendet werden und dann kann mit dem Rezept vom anderen Arzt fortgesetzt werden? Dachte 2 Ärzte dann ist das egal, aber Kollegin hat da 1 Rezept abgesetzt bekommen.
Vielen Dank für eure Antworten vorab.
Guten Wochenstart...Mfg
2. Als SelbstabrechnerIn nicht, die Abrechnungszentren wollen das aber, soweit ich weiß
3. Kopie reicht
4. nur hinten
5. Wenn die Diagnosegruppe unterschiedlich ist, geht gleichzeitig (LY und EX z.B.); wenn sie gleich ist, dann nacheinander. Wobei das wohl eigentlich zwei Verordnungsfälle sind, aber den Stress täte ich mir nicht an und die KK kann immer sagen, dass Dir schließlich beide gleichzeitig vorlagen. Also was den Rahmenvertrag angeht, bin ich da nicht ganz sicher, würde es wie geschrieben aber nicht riskieren.
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Schippi schrieb:
Zu 2. mein abrechnungszentrum(Optica)verlangt es nicht
Zu 3 kann ich ja keine Kopie machen wenn das originale weg ist, daher war ja Frage ob man Blankopapier selbst basteln könnte und ich Name KK Versichertennr. aufschreiben kann /darf..
Ich denke eher nicht...Danke
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LukiLulu schrieb:
Danke für Antworten.
Zu 3 kann ich ja keine Kopie machen wenn das originale weg ist, daher war ja Frage ob man Blankopapier selbst basteln könnte und ich Name KK Versichertennr. aufschreiben kann /darf..
Ich denke eher nicht...Danke
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johannes687 schrieb:
@LukiLulu Doch. Mit "Kopie" war wohl eher die Kopie einer unbeschriebenen VO-Rückseite gemeint. So brauchst du dir nichts zu basteln und hast ein einheitliches Formular.
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Sabine Rabbel schrieb:
Du kannst selbst basteln; am praktischsten ist ein kariertes oder liniertes DIN-A5-Blatt. Oder Du benutzt schlicht die leere Rückseite des 1. VO-Blatts.
wir müssen es machen, oder es weglassen und dafür mehr bezahlen confused (opta Data) . zum glück sind wir ab herbst selbstabrechner
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Secretary schrieb:
@Schippi
wir müssen es machen, oder es weglassen und dafür mehr bezahlen confused (opta Data) . zum glück sind wir ab herbst selbstabrechner
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Schippi schrieb:
@Secretary bei Optica muss ich dafür nix extra bezahlen!
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pt ani schrieb:
1. richtig
2. Als SelbstabrechnerIn nicht, die Abrechnungszentren wollen das aber, soweit ich weiß
3. Kopie reicht
4. nur hinten
5. Wenn die Diagnosegruppe unterschiedlich ist, geht gleichzeitig (LY und EX z.B.); wenn sie gleich ist, dann nacheinander. Wobei das wohl eigentlich zwei Verordnungsfälle sind, aber den Stress täte ich mir nicht an und die KK kann immer sagen, dass Dir schließlich beide gleichzeitig vorlagen. Also was den Rahmenvertrag angeht, bin ich da nicht ganz sicher, würde es wie geschrieben aber nicht riskieren.
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