Aufbau eines innovativen Zentrums
für Schmerz- und
Fatigue-Behandlung
Gestalte mit uns ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
für Menschen mit chronischen
Schmerzen und Fatigue-Syndromen.
Ein wichtiger Bestandteil unseres
Konzepts ist es, fehlgeleitete
Schmerz- und Stressreaktionen des
Nervensystems gezielt zu verändern
– unter anderem mit Ansätzen wie
der Pain Neuroscience Education
(PNE). Diesen Ansatz wollen wir
interdisziplinär weiterentwickeln,
klinisch anwenden und wissenscha...
für Schmerz- und
Fatigue-Behandlung
Gestalte mit uns ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
für Menschen mit chronischen
Schmerzen und Fatigue-Syndromen.
Ein wichtiger Bestandteil unseres
Konzepts ist es, fehlgeleitete
Schmerz- und Stressreaktionen des
Nervensystems gezielt zu verändern
– unter anderem mit Ansätzen wie
der Pain Neuroscience Education
(PNE). Diesen Ansatz wollen wir
interdisziplinär weiterentwickeln,
klinisch anwenden und wissenscha...
ich habe jetzt wirklich gesucht, das Thema aber nicht gefunden. Ich hoffe also, diese Frage nicht doppelt zu stellen...
Wir behandeln viele Patienten mit HP-Leistungen (sektoraler HP Physiotherapie).
Seit Mitte letzten Jahres häufen sich die Meldungen, dass die Beihilfe eine Verordnung nicht übernimmt, wenn sie nicht ein Arzt ausstellt. Ich war der Meinung, der sekt. HP kann die VO ausstellen und auch gleichzeitig abrechnen?
Ich danke jetzt schon mal den Wissenden, besonders Lars :)) im Voraus!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heilmittelkataloghinterfrager Ich stelle überhaupt keine Verordnungen für PT aus. Ich rechne direkt als HP ab (wie ein Arzt auch). Das Gleiche gilt für alle andere HPs in unsere Praxis. So gibt es auch keine unnötigen Probleme mit der Beihilfe.
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Heilmittelkataloghinterfrager schrieb:
Hmm. Ja so machten wir das bisher auch. Wir erstellen die Rechnung mit HP-Leistungen und geben als Aussteller/Behandler den jeweiligen Therapeuten an. Kann das der Fehler sein?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heilmittelkataloghinterfrager Wenn der Behandler kein HP ist, dann ja. Und schreibt ihr die Rechnung nach der GeBüH? Wenn nicht, ist das das größte Problem.
Ich habe es jetzt schwarz auf weiß vom Landesamt BaWü:
"Die Verordnung eines Heilpraktikers ist beispielsweise nicht ausreichend."
Ist das neu?
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Heilmittelkataloghinterfrager schrieb:
Der Behandler ist HP. Sektoraler Physio. Wir nehmen die HP-Ziffern.
Ich habe es jetzt schwarz auf weiß vom Landesamt BaWü:
"Die Verordnung eines Heilpraktikers ist beispielsweise nicht ausreichend."
Ist das neu?
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ali schrieb:
@Heilmittelkataloghinterfrager Das ist doch eine Bull... Ansage. Allerdings sind z.B. in Hamburg schon seit Jahren die HP Leistunge komplett gestrichen in der BH.
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hgb schrieb:
.. was soll das denn? Sich selber verordnen um abzurechnen?? Dann ist es doch wie Lars schreibt, eine HP-Leistung und vom ihm abzurechnen. Und da die Kosten im Gesundheitswesen immer weiter steigen, werden die Leistungen reduziert und die Verursacher eingeschränkt bei der Erstattung. mfg hgbopen_mouth
Ich habe ja auch keinen Lösungsansatz für das Problem. Soll jetzt der Arzt eine HP Leistung verordnen oder wie?
Völlig seltsam.
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Heilmittelkataloghinterfrager schrieb:
Ja, ich bin auch echt verwundert. Vor Allem, waren das Alles Patienten, die letztes Jahr ihre HP Rechnungen einfach genauso übernommen bekommen haben. Dieses Jahr nun schon 3 Ablehnungen... Daher meine Frage, ob das neu ist oder jmd das kennt?
Ich habe ja auch keinen Lösungsansatz für das Problem. Soll jetzt der Arzt eine HP Leistung verordnen oder wie?
Völlig seltsam.
hm... wie soll ein Arzt eine HP Verordnung ausstellen ...wie stellst du dir das vor ...überlege das doch mal bitte
Mit frendlichen Grüßen
JürgenK;)
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JürgenK schrieb:
@Heilmittelkataloghinterfrager
hm... wie soll ein Arzt eine HP Verordnung ausstellen ...wie stellst du dir das vor ...überlege das doch mal bitte
Mit frendlichen Grüßen
JürgenK;)
entweder Du rechnest als HP direkt ab oder ein Arzt verordnet eine konforme Leistung.
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hgb schrieb:
@Heilmittelkataloghinterfrager
entweder Du rechnest als HP direkt ab oder ein Arzt verordnet eine konforme Leistung.
Wir rechnen direkt ab, hgb.
Wie gesagt, bisher kein Thema. Aber seit Anfang des Jahres kommen lauter solche Rückmeldungen von den Pat.
Und sie machen es ja genau deswegen auf HP, weil der Arzt nichts ausstellt...
ich teile der Patientin jetzt mit, dass wir da nichts ändern können. Was auch..
Das ist wirklich wieder so maximal ärgerlich!
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Heilmittelkataloghinterfrager schrieb:
Eben, Jürgen. Die Landesstelle hat es aber genauso geschrieben :))
Wir rechnen direkt ab, hgb.
Wie gesagt, bisher kein Thema. Aber seit Anfang des Jahres kommen lauter solche Rückmeldungen von den Pat.
Und sie machen es ja genau deswegen auf HP, weil der Arzt nichts ausstellt...
ich teile der Patientin jetzt mit, dass wir da nichts ändern können. Was auch..
Das ist wirklich wieder so maximal ärgerlich!
Schicke mir doch mal per PN eine abgelehnte Rechnung. Ich schaue es mir mal an, ob dort nicht doch ein Problem vorliegt.
Das ist die offizielle Info (Stand 01/2026) vom LBV: Link
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heilmittelkataloghinterfrager Die Begründung ist Schmarn. Es ist doch keine "Verordnung eines Heilpraktikers", sondern eine HP-Rechnung. Ich glaube da ist man im Amt auf dem falschen Trichter.
Schicke mir doch mal per PN eine abgelehnte Rechnung. Ich schaue es mir mal an, ob dort nicht doch ein Problem vorliegt.
Das ist die offizielle Info (Stand 01/2026) vom LBV: Link
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Kalle1 schrieb:
Ich rechne schon seit mehr als 25 Jahren als Voll HP und Physiotherapeut mit meinen Patienten ab und das mit einer eigenen Preisliste . Probleme gab es noch nie. Falls der Patient mal was nicht vergütet bekommen hat lag das meistens nicht an meinen Rechnungen sondern an dem Tarif den er abgeschlossen hat.
Schaue dir bitte die genannte Begründung des LBV an: "Verordnung von Heilpraktiker". Da liegt der Hase im Pfeffer.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Du vergleichst leider Äpfel mit Birnen: die Beihilfe BaWü erstattet ausschließlich nach GeBÜH (NRW im Übrigen auch).
Schaue dir bitte die genannte Begründung des LBV an: "Verordnung von Heilpraktiker". Da liegt der Hase im Pfeffer.
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Kalle1 schrieb:
Ja kann ja alles sein. Ich rechne Privatsätze ab (mit Ziffern der GeBüh) . Was die dann dem Patienten bezahlen ist doch mein Problem oder ? Bin natürlich auch Voll HP . Vielleicht es daran .
Der große Vorteil bei HP-Patienten ist, dass es dort im Allgemeinen keine Diskussionen über die Rechnung gibt. Fast Jeder in Deutschland weiß, dass das ein Selbstzahler-Leistung ist. 😂
Hier frage ich mich dennoch, was das LBV grundsätzlich an der Rechnung auszusetzen hatte? Siehe deren Begründung. Das lässt auf einen Denkfehler der Beamten schließen oder aber irgend etwas ist bei der Art der Rechnungslegung von @Heilmittelkataloghinterfrager doch merkwürdig/ungewöhnlich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Du nutzt somit eine Rechnungslegung analog GeBüH. Machen wir auch und natürlich auch mit eigene Preisen. Die GeBüH-Preisen der Liste sind ja nicht rechtsverbindlich. Aufgrund dessen bekommen unsere Patienten ja auch eine (Teil-) Erstattung, wie deine wahrscheinlich auch.
Der große Vorteil bei HP-Patienten ist, dass es dort im Allgemeinen keine Diskussionen über die Rechnung gibt. Fast Jeder in Deutschland weiß, dass das ein Selbstzahler-Leistung ist. 😂
Hier frage ich mich dennoch, was das LBV grundsätzlich an der Rechnung auszusetzen hatte? Siehe deren Begründung. Das lässt auf einen Denkfehler der Beamten schließen oder aber irgend etwas ist bei der Art der Rechnungslegung von @Heilmittelkataloghinterfrager doch merkwürdig/ungewöhnlich.
Sagen wir mal Massagen mit Fango zbsp. Ich habe noch nie gehört das die Beihilfe nicht gezahlt hat. Bei den sg sektoralen HP höre ich immer das da nix vergütet wird. Also ich denke das da der Fehler liegt.
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Kalle1 schrieb:
Nur mal zur Klarstellung. Ich stelle meinen Pat. nach gebüh für Heilpraktiket eine Rechnung und das schon mehr als 25 Jahre.
Sagen wir mal Massagen mit Fango zbsp. Ich habe noch nie gehört das die Beihilfe nicht gezahlt hat. Bei den sg sektoralen HP höre ich immer das da nix vergütet wird. Also ich denke das da der Fehler liegt.
Noch einmal: Es ist überhaupt nicht strittig, dass Rechnungen unter Nutzung der GebüH-Ziffern - bzw analog GebüH - von der Beihilfe (zum Teil oder voll, je nach BL) erstattet werden. Das läuft in BaWü auch so.
Aber hier wird von der LBV BaWü eben nicht gezahlt. Offenbar gibt es in diesem Fall ein Problem mit der Art der Rechnungslegung durch den Kollegen. Er muss anscheinend etwas anders machen als wir beiden. Leider hat er nicht auf mein Angebot um das mal zu prüfen reagiert. Somit können wir an dieser Stelle nur rätseln was hier das genaue Problem ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Nö. Auch bei sek. HP haben wir keine Probleme mit der Beihilfe. Auch wir rechnen seit 1990 schon HP ab (also noch ein bissl länger wie du 😇).
Noch einmal: Es ist überhaupt nicht strittig, dass Rechnungen unter Nutzung der GebüH-Ziffern - bzw analog GebüH - von der Beihilfe (zum Teil oder voll, je nach BL) erstattet werden. Das läuft in BaWü auch so.
Aber hier wird von der LBV BaWü eben nicht gezahlt. Offenbar gibt es in diesem Fall ein Problem mit der Art der Rechnungslegung durch den Kollegen. Er muss anscheinend etwas anders machen als wir beiden. Leider hat er nicht auf mein Angebot um das mal zu prüfen reagiert. Somit können wir an dieser Stelle nur rätseln was hier das genaue Problem ist.
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Heilmittelkataloghinterfrager schrieb:
Hallo,
ich habe jetzt wirklich gesucht, das Thema aber nicht gefunden. Ich hoffe also, diese Frage nicht doppelt zu stellen...
Wir behandeln viele Patienten mit HP-Leistungen (sektoraler HP Physiotherapie).
Seit Mitte letzten Jahres häufen sich die Meldungen, dass die Beihilfe eine Verordnung nicht übernimmt, wenn sie nicht ein Arzt ausstellt. Ich war der Meinung, der sekt. HP kann die VO ausstellen und auch gleichzeitig abrechnen?
Ich danke jetzt schon mal den Wissenden, besonders Lars :)) im Voraus!
also kann ich nicht als HP, einem Beihilfe Patienten ein Rezept über Physiotherapie ausstellen und als Physiotherapeut ihn behandeln und abrechnen? Akzeptiert die Beihilfe dieses Rezept nicht?
Danke!
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Du übst 2 verschiedene Berufe aus. Das musst dir eigentlich klar sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sonam Nein, du bist entweder PT oder HP. Wenn du als HP behandelst schreibst du eine HP-Rechnung. Wenn du als PT behandelst brauchst du eine ärztliche VO und rechnest diese VO als PT ab.
Du übst 2 verschiedene Berufe aus. Das musst dir eigentlich klar sein.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Kann sie nicht als HP eine Physio VO ausstellen und dann eine HP Rg. über Physio an die Patientin schreiben? *grübel*
Was ist doch so schwer daran zu verstehen, dass man 2 verschiedene Berufe parallel ausübt? Und jeder Beruf hat nunmal seine eigene (u. a. Abrechnungs-) Spielregeln.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Nein und nochmal nein. Was soll der Zweck (solcher Murcks) sein? Schreibt ein Arzt oder sonstiger HP eine Verordnung für seine eigene Behandlungen? Wäre mir neu.
Was ist doch so schwer daran zu verstehen, dass man 2 verschiedene Berufe parallel ausübt? Und jeder Beruf hat nunmal seine eigene (u. a. Abrechnungs-) Spielregeln.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ach ja, da war ja was..
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Sonam schrieb:
Hallo zusammen,
also kann ich nicht als HP, einem Beihilfe Patienten ein Rezept über Physiotherapie ausstellen und als Physiotherapeut ihn behandeln und abrechnen? Akzeptiert die Beihilfe dieses Rezept nicht?
Danke!
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Wenn du selbst den Patienten behandelst, ist es einfach Humbug für deine eigene Behandlungen eine VO auszustellen. Macht ein Arzt doch für seine eigene Arbeit doch auch nicht?
Sollte der Patient von dir eine VO erhalten und damit in eine andere (normale) PT-Praxis gehen, erstatten die meisten Beihilfestellen und PKVn die Behandlungskosten nicht. Warum nicht? Weil sie in Ihre Bedingungen auf eine ärztliche VO abstellen. Und warum solltest du den Patienten überhaupt in eine andere Praxis schicken wollen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sonam Yep, das siehst du falsch.
Wenn du selbst den Patienten behandelst, ist es einfach Humbug für deine eigene Behandlungen eine VO auszustellen. Macht ein Arzt doch für seine eigene Arbeit doch auch nicht?
Sollte der Patient von dir eine VO erhalten und damit in eine andere (normale) PT-Praxis gehen, erstatten die meisten Beihilfestellen und PKVn die Behandlungskosten nicht. Warum nicht? Weil sie in Ihre Bedingungen auf eine ärztliche VO abstellen. Und warum solltest du den Patienten überhaupt in eine andere Praxis schicken wollen?
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hgb schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ... Du tust mir langsam leid!sleepy mfg und immer auf Besserung hoffend hgbwink
Natürlich kannst du das, wenn du möchtest dass der Patient vom einem Therapeuten ohne Sekt HP behandelt wird.
Dann bekommt der Patient eine normale private Physio-Rechnung. Mit normalen Physiobehandlungspositionen.
Aber die erstatten dann die meisten Beihilfestellen nicht. Das steht aber auch in den jeweiligen Bundes/Landes -Beihilfeerstattungsverträgen.
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MeFe89 schrieb:
Der zweite Absatz von @Lars van Ravenzwaaij ist der wichtigste.
Natürlich kannst du das, wenn du möchtest dass der Patient vom einem Therapeuten ohne Sekt HP behandelt wird.
Dann bekommt der Patient eine normale private Physio-Rechnung. Mit normalen Physiobehandlungspositionen.
Aber die erstatten dann die meisten Beihilfestellen nicht. Das steht aber auch in den jeweiligen Bundes/Landes -Beihilfeerstattungsverträgen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hgb Na ja, meine Zeit hier geht zu Ende. Nächste Woche Freitag sollen wir unser Boot übergeben bekommen (zumindest hat unser Schiffsausrüster das an Mittwoch mitgeteilt). Danach können wir dann unsere eigene Ausrüstung an Bord bringen und mit dem Probesegeln, zunächst auf dem IJsselmeer, beginnen. Geplant ist, Anfang April (auch noch zwecks weiteres Probesegeln) auf der Ostsee unsere Welttournee 😂 zu starten. Meine Cousine und ihr dänischer Mann stoßen mit ihren Boot dazu. Wir werden 4 Wochen lang gemeinsam segeln. Die beiden haben 2027 ein Sabbath-Jahr zwecks Weltsegeltörn geplant. Wir werden uns dann irgendwo auf den Weltmeeren treffen.
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pt ani schrieb:
@hgb Was soll das denn nun wieder? Wenn Dich das Forum triggert, dann verlasse es! Und wer nicht antworten will, kann es einfach lassen.
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Kalle1 schrieb:
Also ich stelle schon mal öfters als HP Rezepte über Physiotherapie aus. Damit können dann meine Mitarbeiter ohne ärztliche Verordnung behandeln. Das mache ich auch mit HP Patienten die weiter weg wohnen. Es gab noch nie ein Problem.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Sogar eine VO für die Delegation an eigene Mitarbeiter ist rechtlich bei HP überflüssig. Hauptsache du machst die Befundung/Diagnostik bevor du delegierst. Ein Arzt delegiert an seine Helferinnen doch auch ohne interne VO? Ist hier nicht anders.
Wenn ich mehrfach nacheinander dieselbe Frage -ohne Adjektiv- zur VO und Abrechnung lese, tut mir Lars mit seiner Geduld leid. Das wird er hoffentlich nicht bei seinem Segeltörn vermissen! Und ich werde hier solange etwas schreiben, wie ich dazu Lust habe. Mit Triggern und TrP's beschäftige ich mich 40 Jahre schon, als Orthopädie, nicht als Puberer. mfg hgbyum
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hgb schrieb:
@pt ani ..mein Verhalten muss ich noch nicht bei Dir genehmigen lassen?
Wenn ich mehrfach nacheinander dieselbe Frage -ohne Adjektiv- zur VO und Abrechnung lese, tut mir Lars mit seiner Geduld leid. Das wird er hoffentlich nicht bei seinem Segeltörn vermissen! Und ich werde hier solange etwas schreiben, wie ich dazu Lust habe. Mit Triggern und TrP's beschäftige ich mich 40 Jahre schon, als Orthopädie, nicht als Puberer. mfg hgbyum
Natürlich kannst Du damit weitermachen und musst es nicht genehmigen lassen.
Es ist nur schade für alle. Im Kleinen, wie im Großen.
Höflichkeit und Benehmen hat keinen großen Stellenwert mehr. Würde doch nur jeder selbst darauf achten und es sich selbst nicht genehmigen.
Heißt auch, erwachsen sein und Verantwortung übernehmen.
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pt ani schrieb:
@hgb Ich weiß nicht, was ein Puberer ist. Ich finde es einfach nur unfreundlich, solche Seitenhiebe auszuteilen. Daran krankt unsere Gesellschaft und DAS finde ich schlimm.
Natürlich kannst Du damit weitermachen und musst es nicht genehmigen lassen.
Es ist nur schade für alle. Im Kleinen, wie im Großen.
Höflichkeit und Benehmen hat keinen großen Stellenwert mehr. Würde doch nur jeder selbst darauf achten und es sich selbst nicht genehmigen.
Heißt auch, erwachsen sein und Verantwortung übernehmen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Äh, darf ich mal fragen welche Seitenhiebe von @hgb du hier im Kontext des Threads eigentlich meinst?
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hgb schrieb:
@pt ani ..Höflichkeit und Benehmen haben mit wiederholt gestellten identischen Fragen ohne ausreichende Vetragskenntnis für die eigene Abrechnung nichts zu tun. Wenn Du diese Hinweise als Seitenhieb verstehst, magst Du das tun. Für mich ist es klar, deutlich und direkt. Zum Thema Puberer findest Du über google eienen schönen Artikel unter der Überschrift: Wenn das Gehirn zur Großbaustelle wird. Die o. g. wiederholten Fragen führen mich zu dem Schluß, daß Fragende (gn) in ihrem Beruf nicht ganz zuhause sind. Die Abrechnung gehört dazu wie das Anfassen. Freundlich ist, wer positive Kritik übt, also auf die bestehenden Defizite und die richtige Lösung hinweist. Das hat Lars mehrfach getan. Sind wir denn in der Grundschule, wo alles mehrfach wiederholt werden muss?? Du forderst doch das erwachsen sein ein und möchtest, dass Verantwortung übernommen wird. Gilt das nicht für das PT-Vertrags-recht von Praxisinhabern?
Grundsätzlich finde ich, jeder sollte hier so viel, und so oft Fragen stellen können. Dafür ist dieses Forum da! Wir sind Therapeuten, manchmal etwas verpeilt, aber auf alle Fälle keine Pädagogen. Wir haben hier keinen pädagogischen Auftrag.
Mein Tip für dich (und für alle hier im Forum): Wenn die Frage dich stört, weil sie zum 100. gefühltem Mal gestellt wurde. Atme tief durch, und sei freundlich, bevor du eine erzieherische Maßnahme einleitet - Lass es einfach, du musst nicht auf alle Fragen eine Antwort geben.
So versteh ICH Höflichkeit. Es wird wieder Zeit, dass hier im Forum eine wertschätzende Kommunikation gepflegt wird.
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massu schrieb:
@hgb wenn du schon das Fass aufmachst:
Grundsätzlich finde ich, jeder sollte hier so viel, und so oft Fragen stellen können. Dafür ist dieses Forum da! Wir sind Therapeuten, manchmal etwas verpeilt, aber auf alle Fälle keine Pädagogen. Wir haben hier keinen pädagogischen Auftrag.
Mein Tip für dich (und für alle hier im Forum): Wenn die Frage dich stört, weil sie zum 100. gefühltem Mal gestellt wurde. Atme tief durch, und sei freundlich, bevor du eine erzieherische Maßnahme einleitet - Lass es einfach, du musst nicht auf alle Fragen eine Antwort geben.
So versteh ICH Höflichkeit. Es wird wieder Zeit, dass hier im Forum eine wertschätzende Kommunikation gepflegt wird.
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hgb schrieb:
@massu ..ich habe mich nicht genötigt gefühlt, hier eine Antwort zu geben, ich habe Lars bedauert. Fragen können wiederholt auftauchen, hier aber sind sie in demselben Thread mehrfach. Da ich den Zusammenhang dargestellt habe, schreibst Du ich mache ein Fass auf. PT-anni und Du könnt es empfinden wie Ihr wollt, was falsch läuft, sollte benannt werden. Ob wiederholte identische Fragen oder PT-Befunde, die nicht ins Auge springen. mfg hgbblush
Und wieso Ani und ich uns hier aufregen? Ich rege mich auf, weil ich schon so lange dabei bin, und seit Corona müssen sich die ATs sogar vorher entschuldigen bevor eine Frage gestellt wird. DAS ist in einem Forum nicht in Ordnung!
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massu schrieb:
@hgb ich denke es ist eine grundsätzliche Anschauung. Für was ist ein Forum da? Und wenn öfters die gleiche Frage auftaucht, und einer immer geduldig antwortet, dann weiß ich nicht, warum er bedauert werden sollte. Jeder ist frei zu antworten oder es eben zu lassen. Wieso dann bedauern?
Und wieso Ani und ich uns hier aufregen? Ich rege mich auf, weil ich schon so lange dabei bin, und seit Corona müssen sich die ATs sogar vorher entschuldigen bevor eine Frage gestellt wird. DAS ist in einem Forum nicht in Ordnung!
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pt ani schrieb:
@massu Danke, manchmal wundere ich mich nur noch.
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Problem beschreiben
Sonam schrieb:
Als HP darf ich doch ein KG Rezept ausstellen. Und ob ich als Physio das Rezept annehme oder ein anderer Physio ist doch egal. Oder sehe ich das falsch?
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Hamburger76 schrieb:
natürlich kann man als sekt. HP theoretisch und auch praktisch eine VO ausstellen. (Aussage mehrfach durch RA Alt) Ob das Sinn macht, steht auf einem ganz anderen Blatt, siehe@Lars van Ravenzwaaij Wenn ich in der Praxis als sekt. HP einen Patienten annehme, dann bin ich doch auch daran interessiert, diesen Patienten weiter zu behandeln und nicht in eine andere Praxis gehen zu lassen. Hier stellt sich einfach die Frage nach der Sinnhaftigkeit. Praxisintern brauche ich keine VO damit die anderen Kollegen weiterbehandeln, wichtig ist hierbei nur eine saubere Diagnosestellung und eine ordentliche Dokumentation. Rechnung über die Leistung gem. GeBüH mit den dementsprechenden Zahlen, zu welchen Preisen ist deine Sache. Ob die Versicherung deines Pat. das bezahlt, teilweise oder gar nicht ist mir relativ egal. Wir hatten damit aber auch noch keine Probleme
Der Rest: Vielen Dank für eure Antworten. Ich kann gerne den Text reinkopieren, den mir eine (andere) Patientin als Feedback gegeben hat: (Achtung, ist keine Beihilfe, sondern diese jetzt PKV)
Die Patientin schreibt:
"Seit dem Sommer werden eure Rechnungen von unserer privaten Krankenversicherung beanstandet und nicht mehr bezahlt. Die schriftliche Begründung für die Ablehnung lautet:
„Die ärztliche Verordnung lag der Rechnung nicht bei. Wir bitten Sie daher, uns diese noch nachzureichen. Vielen Dank." (das schreibt PKV)
Auf telefonische Nachfrage hat man uns erklärt, dass der Rechnung nicht entnommen werden kann, dass der Aussteller der Verordnung (Frau X, Sekt. HP) auch Ausführender der Behandlung war (Rechnungsaussteller ist Praxis X ohne Nennung des Firmeninhabers). Für eine Erstattungsfähigkeit wäre entweder die Rechnung zu erweitern oder eine separate Verordnung beizulegen."
Wir haben die Rechnung "erweitert", aber nie zur Zufriedenheit der PKV und nun tatsächlich ein Privatrezept mit HP-Ziffern ausgestellt und mitgeschickt: wurde übernommen!
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Heilmittelkataloghinterfrager schrieb:
Ah es tut mir leid! Wir hatten viel zu tun, ich hab einfach vergessen, hier mit zu lesen. Lars ist auf seiner wohlverdienten Weltreise, alles Gute dir!!
Der Rest: Vielen Dank für eure Antworten. Ich kann gerne den Text reinkopieren, den mir eine (andere) Patientin als Feedback gegeben hat: (Achtung, ist keine Beihilfe, sondern diese jetzt PKV)
Die Patientin schreibt:
"Seit dem Sommer werden eure Rechnungen von unserer privaten Krankenversicherung beanstandet und nicht mehr bezahlt. Die schriftliche Begründung für die Ablehnung lautet:
„Die ärztliche Verordnung lag der Rechnung nicht bei. Wir bitten Sie daher, uns diese noch nachzureichen. Vielen Dank." (das schreibt PKV)
Auf telefonische Nachfrage hat man uns erklärt, dass der Rechnung nicht entnommen werden kann, dass der Aussteller der Verordnung (Frau X, Sekt. HP) auch Ausführender der Behandlung war (Rechnungsaussteller ist Praxis X ohne Nennung des Firmeninhabers). Für eine Erstattungsfähigkeit wäre entweder die Rechnung zu erweitern oder eine separate Verordnung beizulegen."
Wir haben die Rechnung "erweitert", aber nie zur Zufriedenheit der PKV und nun tatsächlich ein Privatrezept mit HP-Ziffern ausgestellt und mitgeschickt: wurde übernommen!
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