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Hamburg Eppendorf

Hallo, Moin, Kalimera...
Für unsere Praxis in Eppendorf
suchen wir eine:n nette:n,
aufgeschlosse:n Kollegen:in der:die
uns ergänzt und mit uns in einem
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arbeiten möchte!
Du darfst gerne den zeitlichen
Umfang deiner Stelle gestalten, so
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...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Neurologische Verordnung bei Privat bez. Baihilfe

Neues Thema
Neurologische Verordnung bei Privat bez. Baihilfe
Es gibt 8 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
Vor einem Monat
Ich sage meinen privat Versicherten Patienten mit neurologischen Erkrankungen, dass Sie sich KG-ZNS verordnen lassen sollen.
Leider verordnen bei uns auch Neurologen öfter nur KG.

Wie ist Eure Erfahrung, wenn man auf ein KG Rezept den weit höhren Satz ( natürlich meinen kalkulierten Satz) KG-ZNS in Rechnung stellt. Bekommen die Patienten den neurologischen Satz erstattet ?
Der Sohn einer Patientin hatte sich bei der Beihilfe erkundigt, und die meinte, Sie würde den höheren Satz auch bei verordneter KG bezahlen.
Wie geht Ihr vor?
1

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Ich sage meinen privat Versicherten Patienten mit neurologischen Erkrankungen, dass Sie sich KG-ZNS verordnen lassen sollen. Leider verordnen bei uns auch Neurologen öfter nur KG. Wie ist Eure Erfahrung, wenn man auf ein KG Rezept den weit höhren Satz ( natürlich meinen kalkulierten Satz) KG-ZNS in Rechnung stellt. Bekommen die Patienten den neurologischen Satz erstattet ? Der Sohn einer Patientin hatte sich bei der Beihilfe erkundigt, und die meinte, Sie würde den höheren Satz auch bei verordneter KG bezahlen. Wie geht Ihr vor?
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massu
Vor einem Monat
@Anonymer Teilnehmer verstehe nicht, dem Arzt ist es doch egal was er bei einem PP verordnet. Ich würde auf ein KG-ZNS Rezept bestehen. Schließlich hat er eine neurologische Diagnose und du die Spezialisierung.

Oder du erhöhst deinen KG Satz auf KG ZNS Satz. Da brauchst du eine Honorarvereinbarung und klär dein Patient auf, dass höchstwahrscheinlich seine Kasse nicht alles übernehmen wird.

Ich würde mein Wissen nicht verschenken!
3

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• eim
• die neue
• hella132
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] verstehe nicht, dem Arzt ist es doch egal was er bei einem PP verordnet. Ich würde auf ein KG-ZNS Rezept bestehen. Schließlich hat er eine neurologische Diagnose und du die Spezialisierung. Oder du erhöhst deinen KG Satz auf KG ZNS Satz. Da brauchst du eine Honorarvereinbarung und klär dein Patient auf, dass höchstwahrscheinlich seine Kasse nicht alles übernehmen wird. Ich würde mein Wissen nicht verschenken!
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massu schrieb:

@Anonymer Teilnehmer verstehe nicht, dem Arzt ist es doch egal was er bei einem PP verordnet. Ich würde auf ein KG-ZNS Rezept bestehen. Schließlich hat er eine neurologische Diagnose und du die Spezialisierung.

Oder du erhöhst deinen KG Satz auf KG ZNS Satz. Da brauchst du eine Honorarvereinbarung und klär dein Patient auf, dass höchstwahrscheinlich seine Kasse nicht alles übernehmen wird.

Ich würde mein Wissen nicht verschenken!

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich sage meinen privat Versicherten Patienten mit neurologischen Erkrankungen, dass Sie sich KG-ZNS verordnen lassen sollen.
Leider verordnen bei uns auch Neurologen öfter nur KG.

Wie ist Eure Erfahrung, wenn man auf ein KG Rezept den weit höhren Satz ( natürlich meinen kalkulierten Satz) KG-ZNS in Rechnung stellt. Bekommen die Patienten den neurologischen Satz erstattet ?
Der Sohn einer Patientin hatte sich bei der Beihilfe erkundigt, und die meinte, Sie würde den höheren Satz auch bei verordneter KG bezahlen.
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Anonymer Teilnehmer
Vor einem Monat
Bei einem Rezept vom Neurologen, rechne ich immer KG-ZNS ab, auch wenn nur KG verordnet ist.
Wie oben beschrieben, hatte ich auch den Angehörigen, darüber informiert und gebeten, es ändern zu lassen. Dieser Angehörige sagte aber, laut der Versicherung, KG Verordnung reicht aus und muss nicht auf KG-ZNS ausgestellt sein.
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• jo-taubert
Bei einem Rezept vom Neurologen, rechne ich immer KG-ZNS ab, auch wenn nur KG verordnet ist. Wie oben beschrieben, hatte ich auch den Angehörigen, darüber informiert und gebeten, es ändern zu lassen. Dieser Angehörige sagte aber, laut der Versicherung, KG Verordnung reicht aus und muss nicht auf KG-ZNS ausgestellt sein.
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hella132
Vor einem Monat
Meine Erfahrungen sind anders! Aber kann dir ja in diesem Fall schnuppe sein, wenn der Pat. es für sich so regeln kann. Ansonsten würde ich den Pat. sagen, dass das Rezept auf KG-ZNS ausgestellt sein sollte, wenn sie sichergehen wollen auch den höheren Satz erstattet zu bekommen
1

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Meine Erfahrungen sind anders! Aber kann dir ja in diesem Fall schnuppe sein, wenn der Pat. es für sich so regeln kann. Ansonsten würde ich den Pat. sagen, dass das Rezept auf KG-ZNS ausgestellt sein sollte, wenn sie sichergehen wollen auch den höheren Satz erstattet zu bekommen
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hella132 schrieb:

Meine Erfahrungen sind anders! Aber kann dir ja in diesem Fall schnuppe sein, wenn der Pat. es für sich so regeln kann. Ansonsten würde ich den Pat. sagen, dass das Rezept auf KG-ZNS ausgestellt sein sollte, wenn sie sichergehen wollen auch den höheren Satz erstattet zu bekommen

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die neue
Vor einem Monat
Unbedingt eine Honorarvereinbarung machen. Nicht, dass die Patienten anschließend nichts mehr davon wissen wollen innocent
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• JürgenK
• hella132
Unbedingt eine Honorarvereinbarung machen. Nicht, dass die Patienten anschließend nichts mehr davon wissen wollen [emoji]innocent[/emoji]
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die neue schrieb:

Unbedingt eine Honorarvereinbarung machen. Nicht, dass die Patienten anschließend nichts mehr davon wissen wollen innocent

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Schippi
Vor einem Monat
Warum schreibst du auf die Rechnung kg-zns extra?Ich schreibe kg wie vom Arzt angeordnet ,mit meinem preis(kg-zns) und gut ist!warum so ein Spektakel machen!
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• JürgenK
Warum schreibst du auf die Rechnung kg-zns extra?Ich schreibe kg wie vom Arzt angeordnet ,mit meinem preis(kg-zns) und gut ist!warum so ein Spektakel machen!
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Schippi schrieb:

Warum schreibst du auf die Rechnung kg-zns extra?Ich schreibe kg wie vom Arzt angeordnet ,mit meinem preis(kg-zns) und gut ist!warum so ein Spektakel machen!

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Anonymer Teilnehmer
Vor einer Woche
@die neue
Am Anfang meiner Praxis, habe ich immer schriftliche Vereinbarungen gemacht. Und ich hatte massig Probleme bei der Bezahlung, bis gerichtliches Mahnverfahren.
Seit ich keine schriftliche Fixierung mehr mache, läuft es super. Die Leute zahlen alle!
1

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• JürgenK
[mention]die neue[/mention] Am Anfang meiner Praxis, habe ich immer schriftliche Vereinbarungen gemacht. Und ich hatte massig Probleme bei der Bezahlung, bis gerichtliches Mahnverfahren. Seit ich keine schriftliche Fixierung mehr mache, läuft es super. Die Leute zahlen alle!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@die neue
Am Anfang meiner Praxis, habe ich immer schriftliche Vereinbarungen gemacht. Und ich hatte massig Probleme bei der Bezahlung, bis gerichtliches Mahnverfahren.
Seit ich keine schriftliche Fixierung mehr mache, läuft es super. Die Leute zahlen alle!

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eim
Vor einer Woche
@Anonymer Teilnehmer
Da hast du aber bisher viel Glück gehabt.
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• die neue
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Da hast du aber bisher viel Glück gehabt.
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eim schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
Da hast du aber bisher viel Glück gehabt.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Bei einem Rezept vom Neurologen, rechne ich immer KG-ZNS ab, auch wenn nur KG verordnet ist.
Wie oben beschrieben, hatte ich auch den Angehörigen, darüber informiert und gebeten, es ändern zu lassen. Dieser Angehörige sagte aber, laut der Versicherung, KG Verordnung reicht aus und muss nicht auf KG-ZNS ausgestellt sein.



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