Hallo, Moin, Kalimera...
Für unsere Praxis in Eppendorf
suchen wir eine:n nette:n,
aufgeschlosse:n Kollegen:in der:die
uns ergänzt und mit uns in einem
angenehmen, freundlichen Klima
arbeiten möchte!
Du darfst gerne den zeitlichen
Umfang deiner Stelle gestalten, so
wie du es möchtest und kannst!
Mitbringen solltest du Herz,
Empathie, Humor und Spaß an der
Arbeit!
Eine Weiterbildung in MT und KGG
wären wünschenswert aber kein
Muss!"
Dich erwartet bei uns:"
- Herzliche Kollegen:in
...
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Leider verordnen bei uns auch Neurologen öfter nur KG.
Wie ist Eure Erfahrung, wenn man auf ein KG Rezept den weit höhren Satz ( natürlich meinen kalkulierten Satz) KG-ZNS in Rechnung stellt. Bekommen die Patienten den neurologischen Satz erstattet ?
Der Sohn einer Patientin hatte sich bei der Beihilfe erkundigt, und die meinte, Sie würde den höheren Satz auch bei verordneter KG bezahlen.
Wie geht Ihr vor?
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Oder du erhöhst deinen KG Satz auf KG ZNS Satz. Da brauchst du eine Honorarvereinbarung und klär dein Patient auf, dass höchstwahrscheinlich seine Kasse nicht alles übernehmen wird.
Ich würde mein Wissen nicht verschenken!
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer verstehe nicht, dem Arzt ist es doch egal was er bei einem PP verordnet. Ich würde auf ein KG-ZNS Rezept bestehen. Schließlich hat er eine neurologische Diagnose und du die Spezialisierung.
Oder du erhöhst deinen KG Satz auf KG ZNS Satz. Da brauchst du eine Honorarvereinbarung und klär dein Patient auf, dass höchstwahrscheinlich seine Kasse nicht alles übernehmen wird.
Ich würde mein Wissen nicht verschenken!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich sage meinen privat Versicherten Patienten mit neurologischen Erkrankungen, dass Sie sich KG-ZNS verordnen lassen sollen.
Leider verordnen bei uns auch Neurologen öfter nur KG.
Wie ist Eure Erfahrung, wenn man auf ein KG Rezept den weit höhren Satz ( natürlich meinen kalkulierten Satz) KG-ZNS in Rechnung stellt. Bekommen die Patienten den neurologischen Satz erstattet ?
Der Sohn einer Patientin hatte sich bei der Beihilfe erkundigt, und die meinte, Sie würde den höheren Satz auch bei verordneter KG bezahlen.
Wie geht Ihr vor?
Wie oben beschrieben, hatte ich auch den Angehörigen, darüber informiert und gebeten, es ändern zu lassen. Dieser Angehörige sagte aber, laut der Versicherung, KG Verordnung reicht aus und muss nicht auf KG-ZNS ausgestellt sein.
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hella132 schrieb:
Meine Erfahrungen sind anders! Aber kann dir ja in diesem Fall schnuppe sein, wenn der Pat. es für sich so regeln kann. Ansonsten würde ich den Pat. sagen, dass das Rezept auf KG-ZNS ausgestellt sein sollte, wenn sie sichergehen wollen auch den höheren Satz erstattet zu bekommen
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die neue schrieb:
Unbedingt eine Honorarvereinbarung machen. Nicht, dass die Patienten anschließend nichts mehr davon wissen wollen innocent
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Schippi schrieb:
Warum schreibst du auf die Rechnung kg-zns extra?Ich schreibe kg wie vom Arzt angeordnet ,mit meinem preis(kg-zns) und gut ist!warum so ein Spektakel machen!
Am Anfang meiner Praxis, habe ich immer schriftliche Vereinbarungen gemacht. Und ich hatte massig Probleme bei der Bezahlung, bis gerichtliches Mahnverfahren.
Seit ich keine schriftliche Fixierung mehr mache, läuft es super. Die Leute zahlen alle!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@die neue
Am Anfang meiner Praxis, habe ich immer schriftliche Vereinbarungen gemacht. Und ich hatte massig Probleme bei der Bezahlung, bis gerichtliches Mahnverfahren.
Seit ich keine schriftliche Fixierung mehr mache, läuft es super. Die Leute zahlen alle!
Da hast du aber bisher viel Glück gehabt.
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eim schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Da hast du aber bisher viel Glück gehabt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bei einem Rezept vom Neurologen, rechne ich immer KG-ZNS ab, auch wenn nur KG verordnet ist.
Wie oben beschrieben, hatte ich auch den Angehörigen, darüber informiert und gebeten, es ändern zu lassen. Dieser Angehörige sagte aber, laut der Versicherung, KG Verordnung reicht aus und muss nicht auf KG-ZNS ausgestellt sein.
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