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Bundesrat lässt 'kleine' Gesundheitsreform passieren
18.12.1999 • 0 Kommentare

Der Bundesrat hat am Freitag die so genannte kleine Gesundheitsreform passieren lassen. Dabei handelt es sich um jene Teile der Gesundheitsreform, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen und die von der Bundesregierung aus dem Gesamtpaket herausgetrennt waren. Vorgesehen sind unter anderem die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung, eine Stärkung der Hausärzte und eine leistungsorientierte Krankenhausvergütung. Einen Kern der Reform, das so genannte Globalbudget und die Reform der Krankenhausfinanzierung, hatte die Regierung wegen des Widerstands der Länder vorsorglich aus dem Gesetz herausgenommen.
Mit den Stimmen CDU-geführter ostdeutscher Länder stimmte die Länderkammer einem zustimmungspflichtigen Teilgesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu. Damit werden Regelungen zur schrittweisen Einführung des gesamtdeutschen Risikostrukturausgleichs ab 2001 bis 2007 getroffen.

Bayern und Baden-Württemberg kündigten eine Überprüfung der Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Quelle: Bonn (ADN)

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