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Bundesregierung weiter für soziale Grundsicherung
12.01.2000 • 0 Kommentare

Die Bundesregierung setzt nach eigenen Angaben weiterhin auf die Einführung einer bedarfsorientierten und
steuerfinanzierten sozialen Grundsicherung. Als erster Schritt sei die Einführung einer sozialen Grundsicherung zur Vermeidung von Armut im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunbfähigkeit vorgesehen, heißt es in einer am Montag veröffentlichen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.



Den Angaben zufolge sollen über 65-Jährige sowie aus
medizinischen Gründen dauerhaft Erwerbsunfähige ab Vollendung des 18. Lebensjahres unabhängig vom Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anspruchsberechtigt sein. Die soziale Grundsicherung soll sich an den Grundsätzen des Bundessozialhilfegesetzes orientieren. Das heißt, die Leistungsberechtigung soll in leicht pauschalierter Form der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechen.



Die Bundesregierung stellte klar, dass es sich bei der sozialen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nicht um eine Grund- oder Mindestrente handle und auch nicht handeln solle. Die soziale Grundsicherung solle vielmehr eine bedarfsabhängige und steuerfinanzierte Leistung und keine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung sein.



Quelle: Berlin (ADN)

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